Auch heute noch werden - trotz geringerer Werbebudgets für diesen Bereich - Geschenke an Geschäftspartner, wie den eigenen Steuerberater, aber auch die Lieferanten und die Kunden, verteilt. Diese Geschenke dienen auch mir als kleines Unternehmen der Förderung der Geschäftsbeziehung. Das heißt sie sind betrieblich veranlasst und somit abzugsfähig. Allerdings gibt es Jahr für Jahr für mich bei den Geschenken an Geschäftspartner einige grundlegende Punkte zu bedenken. Die "Goldene Regel", die mir mein Steuerberater mit auf den Weg gegeben hat, ist dass Geschenke nur bis 35 Euro steuerlich abzugsfähig sind. Da ich ein Unternehmen habe, bei dem ich Umsatzsteuer abführe, gelten die 35 Euro für mich als Nettobetrag. Und diese Freigrenze von 35 Euro gilt pro beschenkter Person und pro Jahr. Das heißt ich kann einer Person auch drei Geschenke im Jahr zu je ca. 10 Euro zukommen lassen, und ich kann diese Geschenke immer noch von der Steuer absetzen. Wenn die Freigrenze von 35 Euro überschritten wird für einen Mitarbeiter, kann ich dieses dann nicht absetzen.
Rat vom Steuerberater
Doch immer wieder muss ich meine Steuerberater um Rat fragen, wenn es um Werbegeschenke geht. So zum Beispiel wenn es zu einem betrieblichen Anlass ein Geschenk für einen Mitarbeiter geben soll. Mein Steuerberater hat aber gesagt, dass als betrieblicher Anlass etwa der Geburtstag oder die Hochzeit von einem Mitarbeiter oder von einem Geschäftspartner ist. Wenn das Geschenk allerdings angedacht, ist, als eine Art Gegenleistung, wie für den Erhalt von einem Auftrag, dann - so habe ich mich belehren lassen müssen, gilt das Geschenk als Schmiergeschenk, was mitunter sogar strafbar ist. Aus diesem Grund wird ein konkreter Nachweis gefordert vom Finanzamt, beispielsweise eine Heiratsanzeige.
Zwecks Werbegeschenke stöbere ich im Übrigen im Werbemittel Katalog.
Freitag, 23. Dezember 2011
Geschenke absetzbar
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