Anhand der Beschaffung finanzieller Mittel in Form von Geld- und Sachanlagen oder auch von Rechten beteiligte Gesellschafter eines Unternehmens, spricht man von einer Beteiligungsfinanzierung. Die externe Finanzierung erfolgt bei Neugründung eines Unternehmens oder im Zuge der Kapitalerhöhung. Sofern ich mich mit meinen Eigenkapital an einer Gesellschaft oder eines Unternehmens beteilige, kommen zwei verschiedene Arten dieser in Betracht. Ich kann als bereits beteiligter Gesellschafter Eigenkapital in das Unternehmen anlegen oder als bisher unbeteiligte Person Kapital anlegen, um mir damit Eigentumsrechte am jeweiligen Unternehmen zu sichern. Stelle ich mein Kapital im Zuge der Beteiligungsfinanzierung dem Unternehmen langfristig zur Verfügung, erwerbe ich neben den Unternehmensanteilen auch gewisse Rechte. Zu diesen gehört die Informationsgewährleistung sowie meine Mitsprache und Mitentscheidung in Angelegenheit, die das Unternehmen betreffen. Des weiteren erwerbe ich die Beteiligung an der Unternehmensführung und an den Gewinnen. Lediglich bei der Beteiligung an Einzelunternehmen ist das Beteiligungsverhältnis nicht zwangsläufig gegeben. Da ich jedoch auch im Zuge der Beteiligung einer gewissen Haftung unterliege, fallen auch eventuelle Verluste auf mich zurück, die in der Rechtsform beinhaltet sind. Das Unternehmen kann meine
Beteiligungsfinanzierung in unterschiedlicher Art und Weise nutzen. Denkbar ist die Gründung eines Betriebes, die Erweiterung des Unternehmens sowie deren Umwandlung zur Einführung an der Börse, aber auch eine mögliche Fusion, Sanierung oder Unternehmensliquidation. Die Beschaffung von Eigenkapital setzt sich, bei einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft, aus den Kapitalanlagen der beteiligten Gesellschafter zusammen. Während bei der offenen Handelsgesellschaft die Zahl der Gesellschafter jedoch aufgrund der Einflussnahme auf die Geschäftsführung beschränkt ist, können in der Kommanditgesellschaft stets neue Beteiligte aufgenommen werden. Es besteht stets auch die Möglichkeit einer stillen Beteiligung.