Als ich vor einem Jahr den Anruf vom Krankenhaus erhielt, dass mein Sohn einen schweren Unfall hatte und er auf der Intensivstation liegt, machte ich mir bereits die schlimmsten Vorstellungen darüber, was die Konsequenzen sind. Und ich sollte Recht behalten. Die Diagnose lautete Querschnittslähmung. Für mich und meinen Mann und auch seine Freundin war dies natürlich ein Schock. Mein Sohn ist heute, ein Jahr nach dem Unfall zwar an den Rollstuhl gefesselt, kann sehr viele Dinge aber alleine machen. Jetzt, wo wir ihm eine Rollstuhlrampe eingebaut haben, ist das Leben für ihn noch leichter geworden. Und für uns auch. Denn wir müssen ihn nicht mehr die Treppe zur Haustür hoch oder runter tragen. Dieses Hindernis kann er nun mit der Hilfe der Rampe selbst nehmen. Wir haben durch die Rollstuhlrampe also für mehr Barrierefreiheit gesorgt. Unser Sohn ist so selbstständig geworden dadurch und so selbstbewusst, dass er nun sogar plant mit seiner Freundin in eine eigene Wohnung zu ziehen bzw. das Haus von deren Eltern. Auch dieses muss natürlich behindertengerecht noch umgebaut werden. Doch die finanziellen Mittel hierfür sind zum Glück vorhanden.
Unfallversicherung zahlt
Für den Umbau des Hauses wird die Unfallversicherung zahlen. Und auch vom damaligen Unfallgegner hat mein Sohn nun eine große Summe zugesprochen bekommen. Im Haus selbst werden mein Sohn und die Freundin noch einen Treppensteiger einbauen lassen. Dieser wird meinem Sohn ermöglichen das Schlafzimmer im oberen Stockwerk aufzusuchen.
Für unser Enkelkind ist dies natürlich auch eine sehr große Umstellung gewesen. Doch mit dem Papa im Rollstuhl kommt sie eigentlich ganz gut klar. Sie hat vor allem inzwischen akzeptiert, dass ihr mein Sohn nicht im Park einfach so hinterher springen kann. Das heißt sie entfernt sich nun nicht mehr weit von ihm.
Samstag, 24. Dezember 2011
Rollstuhlrampe für zuhause
Freitag, 23. Dezember 2011
Geschenke absetzbar
Auch heute noch werden - trotz geringerer Werbebudgets für diesen Bereich - Geschenke an Geschäftspartner, wie den eigenen Steuerberater, aber auch die Lieferanten und die Kunden, verteilt. Diese Geschenke dienen auch mir als kleines Unternehmen der Förderung der Geschäftsbeziehung. Das heißt sie sind betrieblich veranlasst und somit abzugsfähig. Allerdings gibt es Jahr für Jahr für mich bei den Geschenken an Geschäftspartner einige grundlegende Punkte zu bedenken. Die "Goldene Regel", die mir mein Steuerberater mit auf den Weg gegeben hat, ist dass Geschenke nur bis 35 Euro steuerlich abzugsfähig sind. Da ich ein Unternehmen habe, bei dem ich Umsatzsteuer abführe, gelten die 35 Euro für mich als Nettobetrag. Und diese Freigrenze von 35 Euro gilt pro beschenkter Person und pro Jahr. Das heißt ich kann einer Person auch drei Geschenke im Jahr zu je ca. 10 Euro zukommen lassen, und ich kann diese Geschenke immer noch von der Steuer absetzen. Wenn die Freigrenze von 35 Euro überschritten wird für einen Mitarbeiter, kann ich dieses dann nicht absetzen.
Rat vom Steuerberater
Doch immer wieder muss ich meine Steuerberater um Rat fragen, wenn es um Werbegeschenke geht. So zum Beispiel wenn es zu einem betrieblichen Anlass ein Geschenk für einen Mitarbeiter geben soll. Mein Steuerberater hat aber gesagt, dass als betrieblicher Anlass etwa der Geburtstag oder die Hochzeit von einem Mitarbeiter oder von einem Geschäftspartner ist. Wenn das Geschenk allerdings angedacht, ist, als eine Art Gegenleistung, wie für den Erhalt von einem Auftrag, dann - so habe ich mich belehren lassen müssen, gilt das Geschenk als Schmiergeschenk, was mitunter sogar strafbar ist. Aus diesem Grund wird ein konkreter Nachweis gefordert vom Finanzamt, beispielsweise eine Heiratsanzeige.
Zwecks Werbegeschenke stöbere ich im Übrigen im Werbemittel Katalog.
Rat vom Steuerberater
Doch immer wieder muss ich meine Steuerberater um Rat fragen, wenn es um Werbegeschenke geht. So zum Beispiel wenn es zu einem betrieblichen Anlass ein Geschenk für einen Mitarbeiter geben soll. Mein Steuerberater hat aber gesagt, dass als betrieblicher Anlass etwa der Geburtstag oder die Hochzeit von einem Mitarbeiter oder von einem Geschäftspartner ist. Wenn das Geschenk allerdings angedacht, ist, als eine Art Gegenleistung, wie für den Erhalt von einem Auftrag, dann - so habe ich mich belehren lassen müssen, gilt das Geschenk als Schmiergeschenk, was mitunter sogar strafbar ist. Aus diesem Grund wird ein konkreter Nachweis gefordert vom Finanzamt, beispielsweise eine Heiratsanzeige.
Zwecks Werbegeschenke stöbere ich im Übrigen im Werbemittel Katalog.
Mittwoch, 21. Dezember 2011
Beteiligungsfinanzierung – Rechte und Pflichten
Anhand der Beschaffung finanzieller Mittel in Form von Geld- und Sachanlagen oder auch von Rechten beteiligte Gesellschafter eines Unternehmens, spricht man von einer Beteiligungsfinanzierung. Die externe Finanzierung erfolgt bei Neugründung eines Unternehmens oder im Zuge der Kapitalerhöhung. Sofern ich mich mit meinen Eigenkapital an einer Gesellschaft oder eines Unternehmens beteilige, kommen zwei verschiedene Arten dieser in Betracht. Ich kann als bereits beteiligter Gesellschafter Eigenkapital in das Unternehmen anlegen oder als bisher unbeteiligte Person Kapital anlegen, um mir damit Eigentumsrechte am jeweiligen Unternehmen zu sichern. Stelle ich mein Kapital im Zuge der Beteiligungsfinanzierung dem Unternehmen langfristig zur Verfügung, erwerbe ich neben den Unternehmensanteilen auch gewisse Rechte. Zu diesen gehört die Informationsgewährleistung sowie meine Mitsprache und Mitentscheidung in Angelegenheit, die das Unternehmen betreffen. Des weiteren erwerbe ich die Beteiligung an der Unternehmensführung und an den Gewinnen. Lediglich bei der Beteiligung an Einzelunternehmen ist das Beteiligungsverhältnis nicht zwangsläufig gegeben. Da ich jedoch auch im Zuge der Beteiligung einer gewissen Haftung unterliege, fallen auch eventuelle Verluste auf mich zurück, die in der Rechtsform beinhaltet sind. Das Unternehmen kann meine Beteiligungsfinanzierung in unterschiedlicher Art und Weise nutzen. Denkbar ist die Gründung eines Betriebes, die Erweiterung des Unternehmens sowie deren Umwandlung zur Einführung an der Börse, aber auch eine mögliche Fusion, Sanierung oder Unternehmensliquidation. Die Beschaffung von Eigenkapital setzt sich, bei einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft, aus den Kapitalanlagen der beteiligten Gesellschafter zusammen. Während bei der offenen Handelsgesellschaft die Zahl der Gesellschafter jedoch aufgrund der Einflussnahme auf die Geschäftsführung beschränkt ist, können in der Kommanditgesellschaft stets neue Beteiligte aufgenommen werden. Es besteht stets auch die Möglichkeit einer stillen Beteiligung.
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